Seit 01.07.2021 wurde die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D (RHD) bei RhD-negativen Schwangeren als EBM-Leistung aufgenommen. Das Gendiagnostikgesetz fordert einen Qualifikationsnachweis von allen Ärztinnen und Ärzten, die Personen bezüglich genetischer Erkrankungen beraten. Auch die Anforderung der Rhesus-D-Diagnostik ist nur diesen qualifizierten Personen möglich.
Zur Erlangung der Qualifikation zur „fachgebundenen genetischen Beratung“ ist eine 72-stündige Fortbildung notwendig. Wir können Ihnen ein derartiges Fortbildungskonzept anbieten, aktuell und je nach Situation auch als Hybrid-Veranstaltung.
Diese Fortbildung besteht aus mehreren Modulen, die über einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Monaten stattfinden. Ein Einstieg ist jederzeit denkbar. Ein Beginn ist noch im September mit dem Modul 5 möglich. Die Termine für 2022 sind ebenfalls schon verbindlich.
Bei Fragen zum Fortbildungsprogramm und bei Interesse an unserem ausführlichen Fortbildungskatalog zum Thema sprechen Sie uns gerne an unter: veranstaltung@laborarztpraxis.de
Gerne können Sie sich auch über unsere Veranstaltungsseite direkt für das Modul 5 anmelden.