Humangenetik, Gynäkologie

Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 und 21 wird ab sofort in der Limbach Gruppe

Seit dem 01. Juli 2022 ist der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 und 21 als EBM-Leistung aufgenommen. Wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, dass wir diese Analytik ab sofort für Sie direkt bei uns in der Limbach Gruppe durchführen.

Der Test ermöglicht die Erkennung der häufigsten numerischen Chromosomenstörungen sowie der X- und Y-chromosomalen Störungen. Der NIPT erfordert eine ärztliche Aufklärung und genetische Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG). Die Beratungsleistung wird über die GOP 01789 vergütet, bei einem positiven Ergebnis wird die Leistung über die GOP 01790 verrechnet.

Die Kosten des Tests können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sich Hinweise auf Trisomien aus anderen Untersuchungen ergeben haben oder die werdenden Eltern gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

 

Weiterführende Inforamationen rund um das Thema NIPT

 

Neben dem Angebot der Analytik unterstützen wir Sie auch mit unserer Fortbildung „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“.

Das Gendiagnostikgesetz fordert einen Qualifikationsnachweis von allen Ärztinnen und Ärzten, die Personen bezüglich genetischer Erkrankungen beraten. Auch die Anforderung der Leistungen ist nur diesen qualifizierten Personen möglich.

Zur Erlangung der Qualifikation zur „fachgebundenen genetischen Beratung“ ist eine 72-stündige Fortbildung notwendig. Wir können Ihnen ein derartiges Fortbildungskonzept anbieten, je nach Situation als Präsenz-, Hybrid- oder auch als Online-Veranstaltung.

Diese Fortbildung besteht aus mehreren Modulen, die über einen Zeitraum von ca. 8–10 Monaten stattfinden. Ein Einstieg ist jederzeit denkbar. Die Termine für 2023 stehen bereits verbindlich fest.

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Infektiologie
Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023 12.09.2023
Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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